Koblenz (ots) –
Ein Unfall oder eine Krankheit, die dazu führt, dass man nicht mehr seinem Job nachkommen kann? „Kann mir doch nicht passieren“, denken viele, gerade junge Leute. Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, räumt mit den bekanntesten Klischees rund um Berufsunfähigkeit auf.
Irrtum Nr. 1: „Berufsunfähig werden nur Menschen, die körperlich arbeiten“
Falsch! Zwar sind Erkrankungen an Rücken und Gelenken für viele Menschen der Grund, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Das ist besonders bitter für Menschen, die sich in ihrem Job viel bewegen müssen. Es kann aber auch Menschen treffen, die beim Arbeiten überwiegend sitzen. Aber: Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind sehr vielfältig: Sie reichen von Erkrankungen des Bewegungsapparats, der Psyche, des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungs- und Verdauungsorgane, Blut- und Stoffwechsel-Störungen bis hin zu Krebs und Infektionen. Jeder vierte Erwerbstätige wird berufsunfähig.
Irrtum Nr. 2: „Im Bürojob kann man sich eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sparen“
Falsch! Gerade Faktoren wie ein bewegungsarmer Lebensstil, langes Sitzen mit einseitiger Belastung und Stress können zu Erkrankungen führen, die die Ausübung des Berufs unmöglich machen. Psychische Erkrankungen zählen zu den Hauptursachen, wenn Menschen ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Auslösender Faktor ist oft Stress, der zum Burnout führen kann oder Depressionen. Das kann alle Beschäftigten treffen – unabhängig vom ausgeübten Beruf.
Irrtum Nr. 3: „Berufsunfähigkeit trifft nur ältere Menschen“
Falsch! Wer gerade in der Berufswelt Fuß fasst, denkt selten daran, was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf nicht mehr nachkommen kann. Zwar ist es richtig, dass viele Menschen mit zunehmendem Alter ein höheres Risiko haben, dauerhaft zu erkranken. Fakt ist aber: Manche junge Menschen büßen bereits in der Ausbildung ihre Arbeitskraft ein. Wer dazu zählt oder nicht, ist Zufall. Die Ursachen sind vielfältig. Gerade weil junge Menschen ihr gesamtes Arbeitsleben noch vor sich haben, ist der dauerhafte Ausfall der Arbeitskraft besonders tragisch: Denn 20-Jährige, die später ein durchschnittliches Gehalt haben, können bis zur Rente bis zu zwei Millionen Euro verdienen.
Irrtum Nr. 4: „Wer berufsunfähig wird, dem hilft der Staat, seinen Lebensstandard zu erhalten“
Das stimmt nur bedingt. Oft sinkt der Lebensstandard, wenn eine Beschäftigung nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann. Denn die Höhe einer Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die überhaupt noch gearbeitet werden kann – und zwar nicht nur in dem zuletzt ausgeübten, sondern in irgendeinem Beruf. In voller Höhe fließt sie nur, wenn man nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Sie stellt eine Grundsicherung dar. Eine weitere Voraussetzung sind die erworbenen Rentenzeiten von mindestens fünf Jahren. Vor den finanziellen Folgen einer eingeschränkten Arbeitskraft schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn man berufsunfähig wird. Sie schließt damit etwaige Versorgungslücken und sorgt dafür, dass finanzielle Verpflichtungen weiterhin gesichert sind.
Mehr Informationen erhalten Interessierte in der Debeka-Geschäftsstelle vor Ort oder unter www.debeka.de/berufsunfaehigkeit
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Quelle: ots