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Digitale Packungsbeilage: Mehr Nachhaltigkeit

Berlin (ots) –

Kontoauszüge, Eintrittskarten, Nachrichten: alles digital. Die Packungsbeilage von Arzneimitteln dagegen falten wir wie gewohnt auseinander und zusammen. Dabei hätte eine digitale Packungsbeilage viele Vorteile: Sie ist immer aktuell, jederzeit verfügbar, in mehreren Sprachen vorhanden und die Schriftgröße ist einstellbar. Ein weiterer Pluspunkt: Der Treibhausgas-Fußabdruck von digitalen Packungsbeilagen ist über 90 Prozent geringer im Vergleich zum Papierausdruck. Das hat eine wissenschaftliche Studie gezeigt, die unter anderem der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V. in Auftrag gegeben hat. Eine gute Nachricht!

Papier herstellen, drucken, packen, transportieren: Bei der Herstellung von Packungsbeilagen für Arzneimittel werden jede Menge Treibhausgase ausgestoßen. Wie viele klimaschädliche Emissionen mit einer digitalen Packungsbeilage eingespart werden können, zeigt eine aktuelle Studie. „Eine einzelne Packungsbeilage wiegt vier Gramm und verursacht sieben Gramm Kohlendioxid-Äquivalente“, berichtet Dr. Boris Thurisch, Geschäftsführer Safety Affairs und Geschäftsfeldleiter Umwelt und Nachhaltigkeit beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V. „Im Jahr 2022 wurden in Deutschland mehr als 1,5 Milliarden Packungsbeilagen produziert, was hochgerechnet 10.500 Tonnen CO2-Äquivalenten entspricht. Durch die Digitalisierung der Packungsbeilage ließen sich 90 Prozent davon einsparen, so das Ergebnis der Untersuchung“. Die vergleichende Studie haben der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V. und andere Herstellerverbände in Auftrag gegeben. Durchgeführt wurde sie vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML sowie dem unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen IGES Institut.

Rechner für den CO2-Fußabdruck

Die beiden Forschungsinstitute haben in der Studie den sogenannten „Carbon Calculator“ entwickelt. „Das Tool erlaubt es pharmazeutischen Unternehmen, ihren CO2-Fußabdruck der papierbasierten Gebrauchsinformationen mit der elektronischen Version zu vergleichen. Berücksichtigt wird dabei der gesamte Herstellungs- und Vertriebsprozess sowie Größe, Gewicht, Gesamtauflage der Packungsbeilage“, erklärt Thurisch. Neben der Nachhaltigkeit haben elektronische Packungsbeilagen viele weitere Vorteile: Informationen sind auf dem aktuellsten Stand und Änderungen zur Vorversion werden angezeigt. Patientinnen und Patienten können einzelne Kapitel auswählen, die Schriftgröße einstellen oder sich Texte vorlesen lassen. Im Fall von Arzneimittel-Lieferengpässen kann problemlos auf Packungen mit fremdsprachigen Packungsbeilagen zurückgegriffen werden, da eine deutschsprachige Version online zur Verfügung steht. Nicht zuletzt sind die Informationen immer und überall abrufbar“, erklärt Thurisch. Beispielsweise auch dann, wenn Patientinnen und Patienten in der Klinik ein Arzneimittel ohne Verpackung (und damit ohne Packungsbeilage) einnehmen.

Die elektronische Packungsbeilage – Gebrauchsinformation 4.0

Um die Digitalisierung der Packungsbeilage voranzutreiben, hat ein Zusammenschluss von Industrie, Zulassungsbehörden, Verbänden und Patientenvertretungen das Projekt GI 4.0 (https://www.gebrauchsinformation4-0.de/) auf den Weg gebracht, das unter anderem der BPI koordiniert. „Auf der Projekt-Homepage stellen pharmazeutische Unternehmen digitale Gebrauchsinformationen kostenlos und werbefrei zur Verfügung. Alle Angaben sind natürlich behördlich geprüft“, ergänzt Thurisch.

Die Europäische Union hat die Bedeutung elektronischer Packungsbeilagen ebenfalls erkannt – auch weil die elektronische Version den Austausch von Arzneimitteln bei Lieferengpässen erleichtert. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat bereits einheitliche Standards für die ePI (electronic product information) (https://www.ema.europa.eu/en/news/european-medicines-regulatory-network-adopts-eu-common-standard-electronic-product-information) entwickelt. Patientinnen und Patienten sollen aber vorerst das Recht auf eine Papierversion behalten, denn die elektronische Packungsbeilage ist nach aktueller Gesetzeslage nur zusätzlich erlaubt: So könnten zum Beispiel Apotheken auf Wunsch die Packungsbeilage ausdrucken.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der BPI-Themenseite Packungsbeilage (https://www.bpi.de/alle-themen/packungsbeilage).

Pressekontakt:
Laura Perotti (stellv. Pressesprecherin), Tel. 030 27909-131, lperotti@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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