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Werden Fehler wiederholt? / Die dritte Änderung des RDG und wie es um den Rettungsdienst steht

Berlin (ots) –

Feuerwehr und Rettungsdienst; ein prominentes Thema im Innenausschuss.

Das Rettungsdienstgesetz (RDG) von Berlin wird seit Ende 2022 häppchenweise geändert. Am 07. März wurde ein erneuter Änderungsentwurf dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Nach der ersten Lesung im Plenum darf man zu Recht darauf vertrauen, dass Hinweise berücksichtigt werden und jedermann guten Willens ist, Korrekturen vorzunehmen (https://www.presseportal.de/pm/173214/5730488). Nicht zuletzt gehört das zum „Guten Ton“. Doch manchmal wird man enttäuscht, wie heute im Innenausschuss.

Was es wirklich bräuchte, und das weiß man spätestens seit dem Chaos im Rettungsdienst des Jahres 2022, wäre eine umfängliche Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Doch wenn man schon nur mit Pflastern arbeiten will, dann sollten diese an den richtigen und gesäuberten Stellen kleben.

„Ich stehe absolut hinter dem Ziel dieser Gesetzesänderung der Koalition, die Abweichverordnung, welche die Besetzung von Rettungsfahrzeugen in einer Rechtsverordnung regelt, zu verstetigen. Doch um einen Haken hinter dem neuerlichen Entwurf zu machen, scheint man leider in Kauf zu nehmen, die gleichen Fehler zu begehen, die man bei der ursprünglichen Gesetzgebung gemacht hat. Das ist mehr als frustrierend und wirkt auch entsprechend auf die Kolleginnen und Kollegen, die mit den Entscheidungen eine ganze Weile leben und arbeiten müssen. Das macht die Arbeit bei der Berliner Feuerwehr nicht attraktiver“, so Lars Wieg, Vorsitzender der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft (DFeuG) Berlin-Brandenburg.

Ein Laufbahnzweig für den Rettungsdienst.

Durch MdA Vasili Franco, Bündnis 90/Die Grünen, wurde die Nachfrage erhoben, inwieweit die Überlegungen eines eigenen Laufbahnzweigs Form angenommen haben. Er hat recht, wenn er sagt, dass man gezwungen ist, auch Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau zu sein, wenn man Beamter oder Beamtin im Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr sein möchte. Auch wir sind davon überzeugt, dass die Berliner Feuerwehr ein attraktiverer Arbeitgeber wäre und mehr Menschen ansprechen würde, wenn es diese Laufbahnänderung gäbe.

Der erschreckende Rückgang der zur Verfügung stehenden Notfallsanitäter und die sich über Pension ausdünnende Zahl von Rettungsassistenten muss jedem klarmachen, dass wir neue Wege gehen müssen. Da müssen doch auch langsam Hardliner ins Grübeln kommen. Ein eigener Laufbahnzweig im Rettungsdienst, im Einstiegsamt A9 für den gehobenen Dienst für NotSan, bindet Mitarbeiter aufgrund der Möglichkeit der Verbeamtung an die Berliner Feuerwehr, aber auch durch die Perspektive einer Personalentwicklung, die es aktuell nicht gibt.

Zu meinen, dass die Personalentwicklung im gehobenen Dienst zur Folge hätte, dass NotSan dem Einsatzdienst nicht mehr zur Verfügung stünden, halte ich für traditionelles Denken. Das sehen wir doch bei der Polizei, dass das geht. Zur Verfügung stehen NotSan dann nicht mehr, wenn sie sich für einen anderen Arbeitgeber entscheiden“, so Wieg.

Pressekontakt:
Manuel Barth
Deutsche Feuerwehr-GewerkschaftPressesprecher BundTel.: 030 86 33 55 67
Mobil.: 0173 203 5 201
Mail: [email protected]
Original-Content von: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG), übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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